Pflegezusatzversicherungen –
gut für Betroffene und Angehörige

Die gute Nachricht: Die Deutschen werden immer älter. Zurzeit sind vier Millionen Menschen über 80. 2030 werden es schon 6,4 Millionen und 2050 10,3 Millionen Menschen sein. Allerdings steigen dadurch auch die Ausgaben für die Pflege. Die gesetzliche Pflegeversicherung wird durch das Pflegestärkungsgesetz II zum 1. Januar 2017 auch deshalb weitreichend reformiert.

Bisher orientierten sich die gültigen Bewertungskriterien zur Festsetzung der Pflegestufen an rein körperlichen, somatischen Einschränkungen. Demenz-Erkrankungen waren so gut wie gar nicht bewertbar, obwohl diese je nach Schweregrad eine extreme Pflegebedürftigkeit verursachen können. Dabei litten laut der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. im Jahr 2010 circa 1,5 Millionen Menschen an Demenz, für 2050 prognostiziert man über drei Millionen Demenzkranke (vgl. Abb. 1).

Durch einen neuen, passgenaueren Pflegebedürftigkeitsbegriff fällt die bisherige Unterscheidung zwischen körperlich eingeschränkten Pflegebedürftigen und psychisch/kognitiven Beeinträchtigungen wie bei Demenzkranken zukünftig weg. Und durch ein neues Begutachtungsverfahren (Begutachtungs-Assessment) wird ab 2017 nicht mehr der Minutenaufwand für bestimmte Tätigkeiten, sondern die Selbstständigkeit der Person, deren Aktivität in sechs pflegerelevante Bereiche aufgesplittet ist, gemessen. Also nicht, was man nicht mehr kann, sondern was man noch in der Lage ist zu tun, ist relevant. Unter anderem geht es darum, wie umfassend die Beaufsichtigung und Betreuung durch Pflegepersonal sein muss, welche therapie- und krankheitsbedingten Erfordernisse erfüllt werden müssen und ob die Teilnahme an kulturellen und sozialen Aktivitäten möglich ist. Die bekannten drei Pflegestufen verändern sich zukünftig in fünf Pflegegrade mit Geld- und Sachleistungen. Dadurch kann nun deutlich präziser auf die Bedürfnisse der zu Pflegenden eingegangen werden (vgl. Abb. 2).

Aber auch durch eine Bestandsschutzregel werden Pflegebedürftige grundsätzlich besser gestellt. Es gilt: bisherige Pflegestufe der Personen mit körperlichen Einschränkungen plus 1, bei Einschränkungen mit beeinträchtigter Alltagskompetenz plus 2 ergibt den neuen Pflegegrad. Wer also bisher in Pflegestufe 1 ist, wird ab 2017 Pflegegrad 2 erhalten. Somit werden viele Patienten auch finanziell besser gestellt sein.

Aber reicht das aus? Die Leistungen der Pflegeversicherung waren auch in der Vergangenheit wegen der hohen Kosten oft nicht ausreichend. Die durchschnittlichen stationären Pflegekosten in Pflegestufe 2 betragen monatlich circa 3.160 Euro bei Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung von 1.330 Euro monatlich.

Einem Rentner, der beispielsweise vollstationär in Pflegestufe 2 untergebracht wird, hat weitere Kosten von monatlich 1.830 Euro zu tragen. Unterstellt man eine monatliche Durchschnittsrente für besonders langjährig versicherte Männer von 1.044 Euro und keine weiteren Einnahmen, muss wegen der weiteren Differenz Pflegewohngeld beantragt werden. Ein monatliches Taschengeld von circa 100 Euro verbleibt dann für den gesamten Monat. Diese Konsequenzen sind oftmals gar nicht bekannt, sodass der Schock groß ist, wenn der Fall eintrifft. In einigen Fällen kommt es auch zu einer Forderung des Sozialamtes gegenüber den nahen Angehörigen. Es gilt: Kinder haften grundsätzlich für die Kostenübernahme der Eltern, wenn diese nicht zahlen können (vgl. Abb. 3).

Doch das muss nicht sein. Die Versicherungswirtschaft hat mit Pflegezusatzversicherungen
eine sinnvolle Ergänzung zur Liquiditätssteigerung im Pflegefall geschaffen.

Welche Arten der Pflegezusatzversicherung gibt es?

Die Grundidee ist, das offene Kostenrisiko einer Pflege über Pflegezusatzversicherungen abzusichern. Zu unterscheiden sind Pflege-Bahr mit staatlicher Förderung von 60 Euro pro Jahr und Annahmezwang trotz Erkrankungen, Pflegerentenversicherungen mit frei verfügbarer Leistung und Pflegetagegeldversicherungen als Risikoschutz. Die Produkte unterscheiden sich in den Leistungen und den Beiträgen. Eine beliebte Variante ist die Pflegetagegeldversicherung.

PflegeBahr bietet eine Pflegetagegeldversicherung und ist auf Grund des Kontrahierungszwangs, also der gesetzlichen Verpflichtung der Aufnahme in den Tarif, für alle interessant, die Vorerkrankungen haben. Auch ein höheres Eintrittsalter stellt kein Problem dar.

Pflegerentenversicherungen sind für alle diejenigen interessant, die gesund sind und unabhängig von ambulanten oder stationären Pflegegeldern Leistungen bekommen möchten. In aller Regel findet eine Gesundheitsprüfung durch den Versicherer statt. Die Auszahlungen sind frei verfügbar.

Die Pflegetagegeldversicherung ist ein Risikoschutz, bei der ein festes Tagegeld pro Pflegestufe vereinbart wird. Die Beiträge werden nicht angespart. Interessant ist sie für alle Personen zwischen dem 18. und 55. Lebensjahr, die gesund sind.

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherer sollte man bei einem Abschluss in diesem Jahr darauf achten, dass eine Umstellungsgarantie ausgesprochen wird und der Versicherungsschutz in jedem Fall greift.

Der Markt bietet in diesem Bereich interessante Konzepte, die ein spezialisierter Versicherungsmakler im Rahmen einer individuellen Bedarfsanalyse an die Anforderungen des Kunden kosten- und qualitätsbewusst anpassen kann.

Fazit: Die Absicherung des Pflegefallrisikos ist mehr als eine empfehlenswerte Option zur Absicherung des Ruhestands.

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