Die betriebliche Altersvorsorge bietet steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da sich durch die Vorsorge das zu versteuernde Einkommen reduziert und damit auch die Beitrage zur Sozialversicherung. Denn es wird immer vom Bruttoeinkommen gespart. Auch wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, diese Ersparnis weiterzugeben, ist es oftmals üblich. Angespart werden kann unter anderem in Direktversicherungen, in die Pensionskasse, den Pensionsfonds oder die Unterstützungskasse. So wird die betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver. Die verschiedenen Formen der betrieblichen Altersvorsorge können sowohl individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden oder für alle Mitarbeiter eines Betriebes gleichermaßen.
Betriebliche Vorsorge
Direktversicherung
... ist die – insbesondere in kleinen und mittelgroßen Betrieben – am häufigsten gewählte Gestaltungsform der betrieblichen Altersversorgung. Die Vorzüge: einfaches Handling, geringer Verwaltungsaufwand.
Pensionskasse
... bietet kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, für die Mitarbeiter eine Altersversorgung bei einer überbetrieblichen Einrichtung aufzubauen.
Pensionsfonds
... für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren lassen möchten und nach einem verwaltungsarmen Durchführungsweg suchen.
Unterstützungskasse
... für Arbeitgeber, die die betriebliche Altersversorgung und die damit verbundenen Verpflichtungen im Rahmen einer rückgedeckten Gruppen-Unterstützungskasse aus dem Unternehmen auslagern möchten.
Pensionszusage
... ein besonders flexibler Weg der betrieblichen Altersversorgung. Mit einer Pensionszusage sind jedoch auch betriebsfremde Risiken verbunden. Derartige Risiken können über eine Rückdeckungsversicherung aus dem Betrieb ausgelagert werden.